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w w w . p a r t y z e l t e - k r o e l l . d e

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

    1. Buchung

    Die Buchung eines Zeltes können Sie schriftlich per Post, E-Mail oder Fax oder telefonisch an uns richten. Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich mit den gültigen AGB einverstanden.

    2. Stornierung

    Gerne blocken wir Ihnen ein Zelt gegenüber anderen Kunden frühzeitig. Bei einer Stornierung Ihrerseits sehen wir uns gezwungen, Ihnen evtl. geleistete Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

    Bei Stornierung von unter einer Woche vor dem geplanten Aufbau-Termin, wird zudem eine Storno-Gebühr von 40% des Grundpreises fällig.

    3. Sicherheit

    Sie haben Kenntnis darüber, dass für das von Ihnen geliehene Zelt weder eine TÜV-Abnahme, noch eine Versicherung besteht. Aufgrund des günstigen Mietzinses können wir leider auch für keine Schäden aufkommen, die dem Zelt und durch das Zelt im Rahmen Ihrer Veranstaltung (ab und bis Bordsteinkante) entstehen. Selbst bei Unwetter können wir keine Haftung übernehmen. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre gültige Versicherung mögliche Schäden abdeckt. Andernfalls sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen ggf. rechtzeitig eine günstige Risiko-Versicherung vermitteln können, deren Kosten dem Mietzins entsprechend zugerechnet werden müssten

    4. Mietzins

    Sie erklären sich damit einverstanden, spätestens zum Aufbautermin den vereinbarten Mietzinszzgl. evtl. Fahrtkosten und einer Kaution von 50,00 € zu entrichten.

    5. Fahrtkosten

    Fahrtkosten sind bis 25 km im Umkreis um 53567 Germscheid im Mietzins enthalten. Aufgrund der knappen Kalkulation müssen wir darüber hinaus jeden gefahrenen km mit 1,00 € berechnen. Somit würden ab dem 25 km je km 1,-- €  für die Hin- und. Rückfahrt fällig. Beachten Sie bitte, dass das Zelt auch wieder abgeholt wird.

    6. Helfer

    Gerne unterstützen wir Sie beim Auf- und Abbau des Zeltes. AusreichendeHelfersind jedoch von Ihnen zu stellen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, würden die entstehenden Mehrkosten dem Mietzins entsprechend zugerechnet werden müssen.

    7. Schaden

    Bitte informieren Sie den Eigentümer*, sobald Sie beim Aufbau einen Schaden am Zelt entdecken, da Ihnen dieser sonst angelastet werden können. Entsteht ein Schaden im Rahmen Ihrer Veranstaltung, kümmern Sie sich in Absprache mit dem Eigentümer* diesen bis zum nächsten Aufbautermin zu beheben und die Kosten hierfür zu übernehmen. Haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen andernfalls entstandene Ausfallgebühren und Mehraufwand in Rechnung stellen müssten.

    8. Übergabe

    Wenn der Eigentümer* nicht beim Abbau selbst vertreten sein kann, ist es für Sie selbstverständlich, diesen zuvor vom schaden-freien und trockenen Zustand des Zeltes überzeugen zu lassen und ihm alle geliehenen Teile wieder zu übergeben. Mehraufwand und nötig gewordene Ersatzteile müssten ansonsten ebenfalls umgelegt werden.


 

*oder sein Vertreter